Änderungen zum 27. Dezember 2021 FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen Bei religiösen Veranstaltungen muss in Innenräumen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Maske beispielsweise eine KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske getragen werden. Das gilt für Personen ab 18 Jahren. Das bedeutet, OP-Masken sind nicht mehr zulässig im Gottesdienst und bei religiösen Veranstaltungen. Bitte denkt daran am kommenden Sonntag, 2. Januar 2022…