FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Bei religiösen Veranstaltungen muss in Innenräumen grundsätzlich eine FFP2-Maske oder eine gleichwertige Maske beispielsweise eine KN95-/N95-/KF94-/KF95-Maske getragen werden. Das gilt für Personen ab 18 Jahren.
Das bedeutet, OP-Masken sind nicht mehr zulässig im Gottesdienst und bei religiösen Veranstaltungen. Bitte denkt daran am kommenden Sonntag, 2. Januar 2022 und auch darüber hinaus! Danke für eure Mithilfe!
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